Im Fokus: Die Zahngesundheit von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf

Der diesjährige Tag der Zahngesundheit am 25. September 2018 widmet sich der Zahngesundheit von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf. Im Durchschnitt ist deren Zahngesundheit deutlich schlechter als die der übrigen Bevölkerungsgruppen.
Seit 1. Juli 2018 gibt es eine neue Verordnung, nach der gesetzlich Krankenversicherte, die einen Pflegegrad haben oder die Eingliederungshilfe erhalten, einen Anspruch auf zahnärztliche Prophylaxe haben. Durch präventive Maßnahmen soll die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessert werden!

Folgende zahnärztliche Leistungen sind vorgesehen und können zweimal jährlich in Anspruch genommen werden:

  • Der Zahnarzt erhebt den Mundgesundheits-Status des Patienten (Pflegezustand der Zähne, Zahnfleisch, Schleimhäute, Zahnersatz).
  • Der Zahnarzt erstellt einen „Mundgesundheitsplan“ mit genauen Angaben zur Pflege der Zähne und des Zahnersatzes.
  • Zahnbeläge werden professionell entfernt.
  • Pflegende Angehörige oder andere Personen werden vom Zahnarzt über Maßnahmen zur Mundhygiene individuell instruiert.

Bei diesen Leistungen spielt es keine Rolle, ob der Zahnarzt in eine stationäre Einrichtung kommt, ob die Behandlung beim Patienten zu Hause stattfindet oder ob der Prophylaxe-Termin in der Zahnarztpraxis wahrgenommen wird.